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Sanierungsberatung – Erfolgreich aus der Unternehmenskrise

25. Februar 2021

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen alles Wichtige zur Sanierungsberatung bzw. zur Sanierung eines Unternehmens. Wann sollten Sie eine Sanierungsberatung in Anspruch nehmen? Für wen ist eine solche Beratung wichtig und wie läuft diese ab?

Was ist eine Sanierungsberatung?

Im Rahmen der Sanierungsberatung wird ein Sanierungskonzept für ein Unternehmen erstellt, welches sich in einer Krisensituation befindet. Anhand eines solchen Sanierungskonzepts soll beurteilt werden, ob die Sanierung des Unternehmens erfolgsversprechend ist und welche Maßnahmen hierfür ergriffen werden müssen.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob eine Sanierung realistisch ist. Hierfür muss wiederum geklärt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass das Unternehmen (erneut) Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann.

Wann sollte man eine Sanierungsberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann eine Sanierungsberatung nicht zu früh in Anspruch genommen werden.

Eine Unternehmenskrise verläuft in mehreren Stadien. Es kann sein, dass eine Krise zu Beginn nicht gleich erkannt wird. Die Umsätze gehen zurück, die Motivation der Mitarbeiter lässt nach, die Produktion muss heruntergefahren werden, die Liquidität sinkt, …

Es ist möglich, dass diese Symptome nur vorübergehender Natur sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei allerdings um Symptome einer ernsthaften Krise, die behandelt werden müssen. Je nach Krisenstadium lassen sich verschiedene Maßnahmen ergreifen. Ein frühes Handeln begünstigt dabei einen positiven Verlauf. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen sehr ratsam, schon bei den ersten Anzeichen einer möglichen Krise professionellen Rat einzuholen, um Schlimmeres zu vermeiden.

Spätestens jedoch, wenn bereits Insolvenzantragsgründe vorliegen, muss sofort gehandelt werden. Der Gesetzgeber hat für die Beseitigung dieser Gründe eine Frist von drei Wochen gesetzt. In diesem Fall gilt es, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und schnellstmöglich zu prüfen, ob die Insolvenz noch vermieden werden kann.

Für wen ist eine Sanierungsberatung wichtig?

Eine Sanierungsberatung ist vor allem dann wichtig, wenn Dritte von der Unternehmenskrise betroffen sind oder die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens von positiven Verhandlungsergebnissen mit Dritten abhängt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Unternehmen Verhandlungen mit Banken, Stakeholdern oder Behörden führen muss.

Beispielhaft dafür sind unter anderem Verhandlungen über die Verlängerung von Sanierungskrediten, mögliche Gesellschafterbeiträge, Bürgschaften und steuerliche Erleichterungen. Ein professionelles und realistisches Sanierungskonzept ist in diesen Fällen oft ausschlaggebend für die Bereitschaft, das Unternehmen während der Sanierung zu unterstützen.

Unerlässlich ist eine Sanierungsberatung, wenn es sich bei dem bedrohten Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt. Werden erforderliche Sanierungsmaßnahmen nicht ergriffen, kann sich daraus eine Schadensersatzpflicht ergeben.

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Wie läuft eine Sanierungsberatung ab?

Eine Unternehmenssanierung zielt unter anderem darauf ab,

  • die Fortführung des Unternehmens sicherzustellen,
  • die Liquidität und somit die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen oder beizubehalten,
  • die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und
  • die Existenzgefährdung abzuwenden.

Um diese Ziele erfolgreich verfolgen und die passenden Maßnahmen ergreifen zu können, ist es notwendig, die Krisenursachen zu (er-)kennen und zu beheben. Für die Unternehmensleitung sind diese Krisenursachen nicht immer ersichtlich, oft sind nur die Symptome bekannt. Hier beginnt die Sanierungsberatung.

Ein Sanierungsberater blickt mit seinem geschulten Auge auf die Symptome, die sich in den meisten Fällen in den Unternehmenszahlen niederschlagen. Er weiß genau, auf welche Kennzahlen er achten muss und welche Krisenursachen sich dahinter verbergen.

Für die Ermittlung dieser Ursachen, untersucht der Sanierungsberater zunächst die IST-Situation des Unternehmens. Dies geschieht auf Grundlage sämtlicher Unternehmensdaten, die von der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellt werden können. Auch Aussagen von Unternehmensleitung und/oder Mitarbeitern sowie die Analyse der Branche können wichtige Hinweise über den Zustand eines Unternehmens liefern. Sind schließlich die Krisenursachen bekannt, kann eine Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen getroffen werden. Diese werden in einem sogenannten Sanierungskonzept festgelegt.

Das Sanierungskonzept

Da gefährdete Unternehmen häufig vom Wohlwollen Dritter abhängen, sollte das Sanierungskonzept möglichst realistisch erarbeitet werden. Damit Gläubiger, Fremdkapitalgeber, Angestellte oder Gesellschafter etwas zur erfolgreichen Sanierung des Unternehmens beitragen, muss das Sanierungskonzept außerdem durchführbar und überzeugend sein. Nur so kann es als fundierte Entscheidungsgrundlage für Dritte dienen.

Des Weiteren sollte ein Sanierungskonzept die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. In der Praxis hat sich der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegte Standard IDW S 6 bewährt, welcher sowohl die rechtlichen als auch die betriebswirtschaftlichen Anforderungen abdeckt.

Die rechtlichen Anforderungen bestehen in der Einhaltung der Leitsätze des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese geben vor, dass ein Sanierungskonzept durchführbar sein und auf den tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens beruhen soll. Weiterhin müssen dem Sanierungsberater die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen vorgelegen haben. Das Sanierungskonzept muss außerdem eine Analyse der Wirtschaftslage, die Benennung der Krisenursachen sowie die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage enthalten. Der BGH gibt weiterhin vor, dass ein Unternehmen sanierungsfähig sein muss. Die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen müssen geeignet und wenigstens in Teilen bereits umgesetzt worden sein.

Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen beziehen sich speziell auf die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Nach IDW S 6 ist ein Unternehmen sanierungsfähig, wenn die nachfolgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Positive Fortführungsprognose
  2. Nachhaltige Renditefähigkeit
  3. Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit

Positive Fortführungsprognose

Von einer positiven Fortführungsprognose wird gem. § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, wenn die Fortführung des Unternehmens nicht durch rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten gefährdet wird.

Eine rechtliche Gegebenheit kann beispielsweise durch die Kündigung eines Kredits seitens der Bank entstehen. Denkbar ist auch das Auslaufen von Lizenzen oder das mögliche Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen.

Eine tatsächliche Gegebenheit liegt vor, wenn eine rechtliche Gegebenheit greifbare Folgen nach sich zieht, d. h., wenn tatsächlich ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt. Aber auch, wenn die Gesellschafter nicht mehr an der Fortführung des Unternehmens interessiert sind, liegt eine tatsächliche Gegebenheit vor.

Nachhaltige Renditefähigkeit

Weiterhin muss eine nachhaltige Renditefähigkeit gegeben sein. Diese ergibt sich jedoch nicht aufgrund von einzelnen Kennzahlen. Vielmehr ist für die Bewertung der Renditefähigkeit eine Gesamtbetrachtung von Nöten, die auch die jeweilige Branche berücksichtigt.

Nur so können Eigen- und Fremdkapital als eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Renditeerwartung dienen. Der BGH setzt voraus, dass eine branchenübliche Rendite auch tatsächlich erreicht werden muss. Sollte dies trotz ergriffener Sanierungsmaßnahmen nicht geschehen, ist die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben.

Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit

Die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit ist eng mit der nachhaltigen Renditefähigkeit verbunden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Eigenkapitalrendite direkten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit hat.

Eine negative Bilanz wirkt sich zwangsläufig negativ auf Liefer-, Kredit- und sonstige Vertragskonditionen aus, was Wettbewerbern, die finanziell besser aufgestellt sind und dadurch bessere Konditionen erhalten, einen deutlichen Vorteil verschafft.

Positive Sanierungsfähigkeit

Der BGH ergänzt die Voraussetzungen einer positiven Sanierungsfähigkeit. Demnach muss das Sanierungskonzept nachvollziehbar sein und auf der Ist-Situation des Unternehmens basieren. Die Beurteilung muss weiterhin von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden.

Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den bereits geschilderten Leitsätzen des BGH: Analyse der Wirtschaftslage unter Berücksichtigung der gesamten Branche, Benennung der Krisenursachen, Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Erneuerung der Rentabilität.

Inhaltliche Anforderungen an das Sanierungskonzept

Sanierungskonzepte müssen jedoch nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen erfüllen. Auch inhaltlich sind einige Punkte zwingend erforderlich. Dazu gehören:

  • Auftragsgegenstand und Auftragsumfang
  • Unternehmensdaten (wirtschaftlicher und rechtlicher Natur)
  • Krisenstadium und -ursachen (Liegt eine Insolvenzgefährdung vor?)
  • Unternehmensleitbild und Geschäftsmodell
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Planung des Sanierungsablaufes
  • Bewertung der Sanierungsfähigkeit

Die Beratungspraxis

In der Praxis wird ein Sanierungskonzept in zwei Stufen erstellt. Das ergibt sich aus den verschiedenen Krisenstadien, die ein Unternehmen durchläuft. Die Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Stadium und auch der Zeitrahmen wird maßgeblich davon beeinflusst.

Die erste Stufe befasst sich mit Maßnahmen, die der Abwendung einer drohenden Insolvenz dienen. Das Unternehmen ist in dieser Phase akut gefährdet und muss seine Fortführungsfähigkeit schnellstmöglich sichern. Die Insolvenzreife muss mit den zu ergreifenden Maßnahmen im laufenden sowie im folgenden Geschäftsjahr vermieden werden.

In der zweiten Stufe geht es um die nachhaltige Fortführung des Unternehmens. Der zeitliche Rahmen ist hier deutlich weiter gefasst. Hier geht es um die oben beschriebene Planung zur nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit.

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