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Liquiditätsorientierte Finanzierungsmaßnahmen

Mit liquiditätsorientierten Finanzierungsmaßnahmen sind Maßnahmen gemeint, die einem Unternehmen zu neuer Liquidität verhelfen. Gerade, wenn sich ein Unternehmen in einer Krise befindet, ist es unerlässlich, dass der Geschäftsbetrieb beibehalten werden kann, was in der Regel nur mit liquiden Mitteln möglich ist.

Um neue Liquidität zu schaffen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die abhängig von der jeweiligen Situation des Unternehmens ergriffen werden können.

Diese liquiditätsorientierten Finanzierungsmaßnahmen erwarten Sie in diesem Artikel

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Liquiditätsreserven freisetzen

Diese Maßnahme umfasst die Freisetzung von bereits bestehenden Mitteln. Ein Unternehmen verfügt üblicherweise über Anlage- und Umlaufvermögen. Hierzu gehören unter anderem Festgelder und/oder Aktien.

Die Freisetzung vorhandener Mittel erfolgt demnach durch den Verkauf dieser Vermögenswerte. Unter Umständen kann der Verkauf dieser Vermögenswerte aber einen gewissen Verlust mit sich bringen, wenn beispielsweise der Wert der Aktien gesunken ist. Auch die vorzeitige Auflösung von Festgeldern ist mit Kosten verbunden.

Nichtsdestotrotz kann ein Unternehmen auf diese Weise flüssige Mittel mobilisieren, die für die Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen verkaufen

Der Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen fällt in eine ähnliche Kategorie wie die Freisetzung von Liquiditätsreserven. Es handelt sich hierbei aber um den Verkauf von Sachanlagevermögen. Damit sind vor allem ungenutzte Immobilien gemeint wie Lager- oder Produktionshallen, aber auch nicht mehr genutzte Maschinen.

Zu prüfen ist in diesem Fall immer, ob sich die Immobilien oder Anlagen tatsächlich im Eigentum des Unternehmens befinden und nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Wie schon bei der Freisetzung von Liquiditätsreserven besteht auch hier das Risiko, nur einen geringen Verkaufspreis zu erzielen, da die aktuelle Marktsituation stets zu berücksichtigen ist.

Working Capital Management

Beim Working Capital geht es darum, an einigen Stellschrauben innerhalb der Unternehmensprozesse zu drehen. Berücksichtigt werden dabei Forderungen, Vorräte und Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass das Hauptaugenmerk darauf gelegt wird, das Nettoumlaufvermögen zu optimieren.

Zu diesem Zweck können Unternehmen bzw. ihre Berater wieder zahlreiche Maßnahmen ergreifen. Allein im Hinblick auf das Forderungsmanagement stehen viele Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Cash Management

Zum Cash Management gehören sämtliche Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung und zum Liquiditätsausgleich innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe. Die Steuerung der Geldmittel erfolgt meist über eine nur zu diesem Zweck gegründete Untergesellschaft. Auf diese Weise beschafft sich ein Unternehmen seine Geldmittel aus den eigenen Reihen und nicht am Kapitalmarkt.

Das Cash Management unterscheidet sich in einer Bestandsführungs- und einer Verrechnungsfunktion.

Bei der Bestandsführung werden die Gelder der beteiligten Unternehmen zentral in einem Cash-Pool verwaltet. Die Unternehmen, die ein Guthaben verzeichnen, überweisen dieses auf ein Sammelkonto. Von diesem Geld werden sodann die Unternehmen unterstützt, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Die Verrechnungsfunktion verfolgt wiederum den Zweck, die Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb eines Konzerns zu berücksichtigen und die Kosten für die internen Geldtransfers zu minimieren.

Sale and lease back

Sale and lease back ist eine weitere Methode, um die Liquidität eines Unternehmens zu erhöhen. Es handelt sich dabei um den Verkauf von Vermögensgegenständen mit dem Ziel, sie anschließend zurück zu mieten.

Unternehmen profitieren von dem Erhalt des Kaufpreises, können den verkauften Gegenstand aber weiter nutzen. Oft geht es um Anlagen oder Maschinen, die für den weiteren Geschäftsbetrieb benötigt werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Sale and lease back“.

Factoring

Das Factoring beschreibt den Verkauf von Forderungen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Forderungen gegenüber ihren Kunden oder Lieferanten haben, diese Forderungen an eine Factoringgesellschaft verkaufen können. Dadurch erhalten sie 80 bis 90 % der Forderung sofort und können direkt über diese Geldsumme verfügen.

Die Factoringgesellschaft übernimmt in der Regel das Mahnwesen und fordert den ausstehenden Betrag direkt vom Schuldner. Sobald der Schuldner die Forderung beglichen hat, zahlt die Factoringgesellschaft den fehlenden Betrag abzüglich der anfallenden Gebühren an den Factoringnehmer, also das Unternehmen.

Beim Forderungsverkauf wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Factoring“.

Gesellschafterdarlehen

Im Vergleich zu einem Bankdarlehen, welches mit einer umfangreichen Bonitätsprüfung und vielen Formalien verbunden ist, stellt das Gesellschafterdarlehen eine formlose Option der Finanzierung dar.

Der geldgebende Gesellschafter überweist dafür lediglich den entsprechenden Betrag auf das Gesellschaftskonto. Ein Gesellschafterdarlehen ist auch wegen der symbolischen Bedeutung nicht zu unterschätzen. Schließlich signalisiert der darlehensgebende Gesellschafter mit seiner Handlung, dass er an die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens glaubt.

Gehaltsverzicht

Die Personalkosten machen einen großen Teil der Unternehmenskosten aus. In einigen Fällen beläuft sich diese Kostenart auf bis zu 80 % der Gesamtkosten. Wenn an diesem Punkt gespart wird, lässt sich demnach sehr schnell etwas an der finanziellen Belastung eines Unternehmens ändern.

Da die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten beschränkt sind, wenn es darum geht, die Löhne und Gehälter zu kürzen oder zu streichen, kann es von großem Vorteil sein, wenn die Mitarbeiter von sich aus auf ihren Arbeitslohn verzichten. Schon der Verzicht auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann eine enorme finanzielle Erleichterung für das Unternehmen darstellen.

Überstunden- und Arbeitszeitkonten

Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter Überstunden machen. Im Normalfall leistet das Unternehmen dann Sonderzahlungen, um diese Überstunden zu vergüten.

Damit diese wirtschaftliche Belastung nicht zu groß wird, kann es sinnvoll sein, Überstunden- und Arbeitszeitkonten einzurichten und mit den Mitarbeitern zu vereinbaren, dass diese nicht bezahlt, sondern angespart werden.

Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, die angesammelten Überstunden später in Form eines Urlaubs „abzubummeln“.

Kurzarbeit

Eine weitere Option, um Personalkosten zu minimieren, ist die Kurzarbeit. Kurzarbeit ist in der Regel eine Maßnahme, die dann ergriffen wird, wenn der Umsatz eines Unternehmens überraschend und voraussichtlich nur vorübergehend einbricht.

In der Praxis äußert sich Kurzarbeit in der Kürzung der Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber kann so seinen Personalaufwand drastisch verringern. Der Arbeitnehmer bekommt zwar weniger Gehalt als unter normalen Umständen, allerdings übernimmt der Staat einen Teil der Differenz.

Mitarbeiterdarlehen

Das Mitarbeiterdarlehen stellt neben dem Gesellschafterdarlehen eine unkomplizierte Darlehensvergabe dar. Diese Art von Darlehen kann ebenfalls formlos vergeben werden und erfolgt im Gegenzug gegen einen vereinbarten Zinssatz.

Unter Umständen kann der geldgebende Mitarbeiter das Darlehen steuerlich geltend machen. Hierfür kommt es auf seine Intention an. Möchte er lediglich einen finanziellen Vorteil in Form der Zinszahlungen erzielen, erhält er keine Steuerbegünstigung. Diese steht ihm nur zu, wenn das Darlehen dazu dienen soll, das Unternehmen zu unterstützen und den eigenen Arbeitsplatz zu sichern.

Gehaltsumwandlung

Da die Personalkosten einen sehr hohen Anteil der Gesamtkosten eines Unternehmens ausmachen, kann es sich anbieten, hier noch einmal genauer zu schauen, welche Einsparmöglichkeiten es gibt.

Gerade Führungskräfte genießen in der Regel hohe Gehälter, die für das kriselnde Unternehmen eine sehr hohe Belastung bedeuten. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, Teile des Gehalts in Anteile des Unternehmens, Genussrechte oder Optionen umzuwandeln.

Diese Umwandlung hat jedoch nicht nur eine direkte Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens. Sie hat auch eine starke Signalwirkung. Wenn das Management bereit ist, Abstriche zu machen, zeigt das nach außen, dass es weiterhin hinter dem Unternehmen steht. Dies ist wichtig, um auch andere Stakeholder davon zu überzeugen, dass das Unternehmen noch eine Zukunft hat.

Erhöhung von Kreditlinien

Eine schnelle Möglichkeit, um neue liquide Mittel zu erhalten, ist die Erhöhung der bestehenden Kreditlinien. Diese Maßnahme schützt nicht vor einer möglichen Überschuldung, weil dadurch weitere Verbindlichkeiten entstehen.

Die Erhöhung der Kreditlinien kann allerdings dafür sorgen, laufende Kosten zu decken oder bestehende Verbindlichkeiten (beispielsweise gegenüber Lieferanten) zu beseitigen.

Hier besteht allerdings das Risiko der Gläubigerbenachteiligung und der Insolvenzverschleppung. Um dies zu vermeiden, muss ein gut ausgearbeitetes Sanierungskonzept vorliegen, das diese Maßnahme rechtfertigt und als geeignet eingestuft wird.

Dieses Sanierungskonzept wird von den Banken regelmäßig verlangt und gründlich geprüft, bevor eine Entscheidung zur Bewilligung der zusätzlichen Mittel getroffen wird.

Überbrückungskredit

Bei einem Überbrückungskredit handelt es sich – wie der Name bereits verrät – um einen vorübergehenden Kredit. Üblicherweise ist ein Überbrückungskredit die erste Maßnahme, die ein Unternehmen ergreift, um schnell wieder liquide zu sein.

Allerdings tragen Banken bei der Vergabe von Überbrückungskrediten ein gewisses Risiko. Wenn bekannt ist, dass sich ein Unternehmen bereits in einer Krise befindet, müssen Banken sich möglicherweise gegen Vorwürfe der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung oder der Sittenwidrigkeit wehren.

Der Gesetzgeber ist geneigter, von diesen Vorwürfen abzusehen, wenn bereits ein Sanierungskonzept vorliegt, welches die Inanspruchnahme eines Überbrückungskredits rechtfertigt.

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Konsortialkredit

Bei einem Konsortialkredit nimmt der Kreditnehmer keinen Kredit bei einem einzigen Kreditgeber auf, sondern bei einer Vielzahl von Kreditgebern, einem sogenannten Konsortium. Auf diese Weise können Banken ihr Risiko streuen.

Es wird zwischen echtem und unechtem Konsortialkredit unterschieden.

Beim echten Konsortialkredit schließt das kreditnehmende Unternehmen einen Vertrag mit dem Konsortialführer ab. Dieser übernimmt die Leitung des Konsortiums. Die Verteilung der Gelder erfolgt im Innenverhältnis.

Beim unechten Konsortialkredit schließt der Kreditnehmer Darlehensverträge mit allen Banken einzeln ab. Die Banken unterhalten dabei aber ein gemeinsames Kreditmanagement.

Ein Konsortialkredit wird meist erst ab einem sehr hohen Volumen (ab ca. 50 Millionen Euro) vergeben. Für das kreditnehmende Unternehmen hat ein solcher Kredit den Vorteil, dass die Entscheidung über eine eventuelle Kündigung nicht von einer Bank allein, sondern gemeinschaftlich getroffen wird.

Lieferantendarlehen

Ein Lieferantendarlehen kann, aber muss nicht immer in Form eines tatsächlichen Darlehens erfolgen. Auch eine Stundung, also die Gewährung von längeren Zahlungszielen, kann als Darlehen gewertet werden, wenn sie zu häufig von einem Lieferanten gewährt wird.

Ein Lieferant kann sich ebenfalls der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig machen und muss diesbezüglich auf die rechtlichen Vorschriften achten.

Genussrechte

Mit Genussrechten sind im Grunde Beteiligungen am Unternehmensgewinn gemeint. Anstatt die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern auszuzahlen, können diese am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden.

Sollte das Unternehmen in einem Jahr keinen Gewinn erzielen, kann sich der Genussrechtsinhaber seinen Anspruch auf die Gewinnbeteiligung der darauffolgenden Jahre sichern und unter Umständen höhere Auszahlungen fordern. Da es für diesen Fall keine klare Gesetzgebung gibt, hängen die Konditionen von den verhandelnden Parteien ab.

Anleihen

Um neue Liquidität zu schaffen, kann ein Unternehmen auch Anleihen herausgeben. Das hat den Vorteil, dass der Kreis von Geldgebern deutlich vergrößert wird.

Auch private und/oder institutionelle Anleger können Unternehmensanleihen erwerben und so hat das krisengebeutelte Unternehmen die Möglichkeit, liquide Mittel zu erhalten, ohne einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen.

Der Preis einer Anleihe bemisst sich allerdings am Risiko, welches wiederum von der Bonität eines Unternehmens abhängig ist. Befindet sich ein Unternehmen in einer Krise, ist der Preis einer Anleihe für einige Investoren eventuell zu hoch.

Eigenkapitalzuführung

Um Eigenkapital zuzuführen hat ein Unternehmen die Möglichkeiten der Kapitalerhöhung und der Dotierung der Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung ist sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften möglich, wobei die Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften deutlich einfacher zu handhaben ist.

Hier reicht es aus, eine Vereinbarung über die entsprechende Kapitalerhöhung zu treffen. Bei Kapitalgesellschaften gelten etwas strengere rechtliche Vorschriften.

Mit der Dotierung der Kapitalrücklage ist gemeint, dass die Gesellschafter Zahlungen in die freie Kapitalrücklage leisten. Dies kann in der Regel formlos geschehen und ist auch genauso unkompliziert wieder auszahlbar.

Frühverrentung

Möglichkeiten zur Einsparung von Personalkosten ergeben sich außerdem aus der Frühverrentung. Diese Option besteht für Mitarbeiter, die entweder bereits ihr Rentenalter erreicht haben oder frühzeitig in Rente gehen könnten.

Denkbar wäre außerdem, die bestehenden Verträge auf Teilzeit umzustellen. Das Unternehmen sollte hier jeden Einzelfall genauestens an den geltenden Regelungen des Arbeitsrechts und des Altersteilzeitgesetzes ausrichten.

Probezeitkündigung

Neben den bisher genannten Möglichkeiten zur Personalkosteneinsparung steht einem Unternehmen auch noch die Alternative offen, Arbeitsverträge von Mitarbeitern zu kündigen, die sich noch in der Probezeit befinden.

Die Probezeit ermöglicht üblicherweise eine grundlose Kündigung, was den Vorgang auf Unternehmensseite sehr stark erleichtert, da in einem solchen Fall unter anderem keine Abfindungen zu bezahlen sind, die vor allem bei langjährigen Mitarbeitern enorme Kosten mit sich bringen können.

Dennoch ist bei der Probezeitkündigung die geltende Gesetzgebung heranzuziehen, da es auch hier Kündigungsfristen gibt, die zwingend eingehalten werden müssen.

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