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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst seit 2021 kleine und mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Anspruch nehmen möchten.
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, umgangssprachlich als BAFA-Förderung bezeichnet, gehört wohl zu den bekanntesten und beliebtesten Beratungsförderungsprogrammen.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Der Förderzuschuss ist ausgesprochen attraktiv, das Programm deckt ein sehr breites Themenspektrum ab und die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vergleichsweise unbürokratisch.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) betreut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ für Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen.
Eine Unternehmenssicherungsberatung des BAFA dient der Herstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Einziger Inhalt einer solchen Beratung ist die die Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Die Höhe des Zuschusses für eine Unternehmenssicherungsberatung beträgt unabhängig vom Unternehmensalter und dem Standort des Unternehmens 2.700 EUR.
Im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens, mit dem Ziel der Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, können bis zu zwei Zuschüsse von je 2.700 EUR pro Unternehmen in Anspruch genommen werden
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist für alle rechtlich selbstständigen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Deutschland, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind vorgesehen.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt, GmbH, AG, KGaA) muss mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein.
Das trifft zu wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
Bei Einzelunternehmen, Freiberuflern, GbR, oHG oder KG, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaften haften, müssen mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein.
Unternehmen die sich aufgrund von Corona, dem Wegfall eines Großkunden o.ä. in einer Schieflage befinden werden, d.h. nicht aktuell, aber in naher Zukunft, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Im anzufertigenden Beratungsbericht, muss hier die Situation mit Planzahlen dargestellt und entsprechend erläutert werden.
Für ein Unternehmen in der Krise, steht die Liquiditätssicherung an erster Stelle. Flüssig bleiben, ist hier das Maß aller Dinge. Denn wie sagt der Volksmund so schön: Man verdurstet schneller, als man verhungert.
Es ist überaus wichtig in kürzester Zeit, die Kosten zu senken. Unternehmer*innen müssen zu Liquiditätssicherung schnellstens an allen Stellschrauben drehen, bspw. im Einkauf, Ausgaben für Marketing etc.
Ein erster Schritt ist, sich einen Überblick der Cash-Lage im Unternehmen zu verschaffen. Die Herstellung dieser Cash-Transparenz ist die Basis einer zielführenden Überlebensstrategie in Krisenzeiten.
Hierzu wird das Unternehmen zunächst hinsichtlich der Ursachen für die Schieflage untersucht. Die Ergebnisse der Ursachenanalyse dienen der Beurteilung der vorrangigen Handlungsbedarfe. Je nach Grad des Handlungsdrucks werden Empfehlungen für die Beseitigung der festgestellten Schwachstellen gegeben, bspw. Umsetzung liquiditätsorientierter Finanzierungsmaßnahmen.
Sollte sich nach Abschluss der Sicherungsberatung herausstellen, dass Aspekte der Sicherungsberatung vertieft untersucht werden müssen, kann dies im Rahmen einer Folgeberatung erfolgen.
Ein Blick von außen auf das Unternehmen, bspw. durch eine Sicherungsberatung, ist dabei eine der existenziell vorrangigen Maßnahmen. Krisenursachen werden erkannt und können eliminiert werden. Das was, wann und wie erhält Struktur.
Eine geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung der betrieblichen Leistungsfähigkeit ist die Prüfung und Weiterentwicklung des bestehenden Geschäftsmodells. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, das ein halbjährige, mindestens jedoch jährliche Prüfung des Geschäftsmodells zum Unternehmensstandard gehören sollte
Ein geeignetes Instrument ein Geschäftsmodell auf brauchbare Weise zum Ausdruck zu bringen ist die Verwendung des Business Model CANVAS.
Beim Business Modell CANVAS handelt es sich um ein Beziehungsdiagramm, das neun logisch miteinander verknüpfte Elemente darstellt, die für jedes Unternehmen zum Standard gehören.
Es werden folgende Unternehmens-Bausteine betrachtet:
Die Ausarbeitung der neun Bausteine als zusammenhängendes Ganzes hilft, Engpässe zu erkennen und wichtige organisationsbezogene Wechselwirkungen zu erkennen.
Im Rahmen einer Folgeberatung zur Restrukturierung / Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, werden neben der IST-Analyse, Chancen und Risiken identifizieren und aufgearbeitet.
Ziel der Folgeberatung ist die Verdeutlichung unternehmerischer Entwicklungspotenziale, die Überführung dieser in die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensziele sowie das Aufzeigen mit konkreten Optimierungsmaßnahmen.