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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Niemann Consulting GmbH, Zollstraße 5, 39114 Magdeburg, (nachstehend: auch „NC“ genannt), gegenüber ihren Klienten. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Klienten wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt NC nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.), für Trainings- oder Seminarveranstaltungen (III.). Der Klient kann diese AGB unter www.niemann-consulting.de/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E Mail an agb[at]niemann-consulting.de in schriftlicher Form anfordern.
(1) NC richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Klient, dass er die von NC zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von NC erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen NC und den Klienten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Magdeburg. NC ist darüber hinaus berechtigt, den Klienten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Klienten sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Klient mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann NC nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) NC stellt dem Klienten stets eine Rechnung aus. Beim Erwerb von Dokumenten über eine Website der NC darf NC die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.
(1) NC haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Klient gegenüber NC nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von NC der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Klienten nur zu, wenn die Gegenansprüche von NC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Klient nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Dem Klienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von NC auf Datenträgern gespeichert werden. Der Klient stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von NC selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Klienten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Klienten auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
(3) Dem Klienten steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. NC ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Klienten verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.
(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen NC und dem Klienten festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(2) Die Leistungen von NC sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Klienten erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Klient die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.
(1) Der Klient verpflichtet sich, die Tätigkeit von NC zu unterstützen. Insbesondere schafft der Klient unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit NC die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Klient die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
(2) Der Klient verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von NC vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
NC ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Klienten vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt NC eine sich daraus gegenüber dem Klienten erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass NC die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Klienten abtritt.
Die von NC angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch NC. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
(1) Wenn die Klienten ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen über die Web-Portale unter www.niemann-consulting.de oder www.kennt-ihr-einen.de buchen, kommt der Vertrag zustande, indem NC die Teilnahme des Klienten schriftlich bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhält der Klient die Rechnung.
(2) Bei allen sonstigen Buchungsvorgängen, z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet NC dem Klienten ein Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Klient innerhalb von 1 Woche in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Klienten ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Klient erhält anschließend die Rechnung.
(3) Aufgrund der – im Interesse der Klienten – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
(4) Die von NC bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von NC. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über NC abzuwickeln.
(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen oder in den Online-Portalen angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Ein Frühbucherrabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.
(3) Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch und Mittagessen (bei Tagesschulungen) und Pausengetränke, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(4) Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings- und Seminarveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Klient dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Klient das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:
(5) Ein Klient kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.
(6) Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zzgl. USt. kann ein Klient die Anmeldung auch einmalig auf eine andere NC-Veranstaltung innerhalb der folgenden 6 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.
(1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Verlegungen des Schulungsortes sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern.
(2) NC behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. NC wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird NC die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei NC. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch NC darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
Magdeburg, 01. Februar 2016